Häuslicher Pflegedienst Hartl
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Hygienestandards

 

Ein umfassendes Hygienekonzept und seine permanente Evaluierung spielen in der ambulanten Pflege eine zunehmend größere Rolle. Zumal das Aufnahmealter unserer Kunden ständig ansteigt, die Übernahme von schwerstpflegebedürftigen Kunden in die häusliche Versorgung aus einem Krankenhaus durch die immer kürzer werdenden Liegedauern in den Krankenhäusern auch immer schneller geschehen müssen.

Die Versorgung von Kunden mit künstlicher Ernährung, Dekubitalgeschwüren, Ulcera cruris, Tumorvorgeschichten und der damit verbundenen Abwehrschwäche nimmt stetig zu. Die Qualitätssicherung (§ 80 SGB XI und die hierauf beruhenden Bestimmungen und die BGV C8 Gesundheitsdienst, ehemals UVV VBG 103, § 9) sind auch in ambulanten Pflegeeinrichtungen verpflichtend.

 

Aus diesen Gründen ist zur Sicherstellung und Durchsetzung von Hygienestandards und Infektionsprävention fundiertes Fachwissen und eine konstante Anwendung dieses Wissens im täglichen Berufsalltag unumgänglich.

Uns sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (RKI), sowie der für uns zuständigen Berufsgenossenschaft zum Thema Hygiene nachweislich bekannt und werden von unseren Mitarbeitern während der Kundenversorgung stets eingehalten.

 

Seitens der Pflegedienstleitung erfolgen regelmäßige Pflegevisiten bei den Kunden, um die Einhaltung der oben genannten Vorschriften und Bestimmungen, sowie die erkennbare Umsetzung und Anwendung der einrichtungsinternen Standards zu überprüfen.

Ebenfalls dienen diese unangekündigten Pflegevisiten der Kontrolle der Durchführung bei diversen Pflegetechniken wie z.B. Körperpflege, Verbandswechsel, Umgang mit Urindrainagesystemen, parenteraler Ernährung und anderer Arbeitsabläufe wie beispielsweise Desinfektionsmaßnahmen.

 

Neben dem Arbeiten nach unseren einrichtungsinternen Hygienestandards zur Risikominimierung bei unseren Kunden achten wir ebenfalls auf eine ausreichende Personalhygiene. Hierunter fällt die regelmäßige Desinfektion unserer Hände, das Tragen vorgeschriebener Sicherheitskleidung, sowie angemessener Schutzbekleidung, die fach- und sachgerechte Entsorgung von Ausscheidungen und Abfällen jeglicher Art, eine korrekte Durchführung der postexpositionellen Prophylaxe (PEP – Nadelstichverletzung), das Führen eines sog. Verbandsbuches, Einhaltung regelmäßiger betriebsärztlicher Untersuchungen, etc.

 

Um unseren hohen Ansprüchen an die Hygiene auch weiterhin gerecht werden zu können, und unsere vorhandene Qualität auch weiterhin zu steigern, arbeiten wir auf Basis des PDCA-Zyklus (PLAN, DO, CHECK und ACT). Diese Vorgehensweise ermöglicht uns einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)