Häuslicher Pflegedienst Hartl
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Standard "Rufbereitschaft"

Definition:  
  • Die Rufbereitschaft garantiert unseren Patienten eine "Rund – um – die – Uhr " – Erreichbarkeit. Bei einem Notfall, z.B. in der Nacht, können uns unsere Patienten jederzeit erreichen und um Hilfe bitten.
  • Für den Mitarbeiter bedeutet Rufbereitschaft, dass er sich auf Weisung seines Arbeitgebers außerhalb der regulären Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber bekannten Stelle bereit hält, um dort auf Abruf dienstlich tätig zu werden.
  • Wir erfüllen damit eine gesetzliche Auflage.
Grundsätze:  
  • Die Rufbereitschaft ist für uns mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, unsere Patienten ggf. auch in der Nacht professionell zu versorgen.
  • Die Rufbereitschaft unserer Mitarbeiter wird als Arbeitszeit, bei Inanspruchnahme der Rufbereitschaft durch den Kunden, vergütet.
Ziele:  
  • Jeder Patient und seine Angehörigen sind über die Nutzung der Rufbereitschaft informiert.
  • Es ist für unsere Patienten eine "Rund – um – die – Uhr " – Erreichbarkeit in dringenden pflegerischen Notfällen gegeben.
  • Alle Pflegefachkräfte sind in das System der Rufbereitschaft eingewiesen und informiert.
  • Eine hohe Patientenzufriedenheit ist gewährleistet.
  • Zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess wird beigetragen.
Vorbereitung:  
  • Alle Patienten sowie die Angehörigen erhalten zu Beginn der Pflege einen Flyer von HPH, in dem unter anderem auch ausführlich auf die ständige Erreichbarkeit unseres Pflegedienstes hingewiesen wird. Zusätzlich wird jeder Patient und die Angehörigen in einem persönlichen Gespräch noch einmal über das System der Rufbereitschaft informiert.
  • Die Rufbereitschaft wird im Dienstplan für jede Pflegefachkraft geplant und kenntlich festgehalten.
  • Die Besetzung durch eine Pflegefachkraft der Rufbereitschaft muss an jeden Tag im Dienstplan nachvollziehbar sein, es darf keine Unterbrechung geben.
Durchführung:  
  • Die Rufbereitschaft funktioniert durch die Benutzung einer eigens dafür eingerichteten Handynummer des Pflegedienstes, und ist bei allen Kunden auf der Patientendokumentation vermerkt.
  • Sollte die Dokumentationsmappe zur Durchsicht mit ins Büro genommen werden, bleibt das Deckblatt für den Kunden vor Ort.
  • Der Mitarbeiter, der zu diesem Zeitpunkt Rufbereitschaft hat, ist verpflichtet, den Patienten so schnell wie möglich in seiner Häuslichkeit aufzusuchen.
  • Trifft der Notruf in einer laufenden Patientenversorgungstour ein, wird der Diensthabende Mitarbeiter informiert, und wird wenn möglich durch ihn angefahren.
  • Sollte der MA jedoch nicht abkömmlich sein, wird die PDL, bzw. stellv. PDL informiert, um eine Versorgung in die Wege zu leiten.
  • Jeder Mitarbeiter, der an diesem Tag für die Rufbereitschaft verantwortlich ist, besitzt die Adressen und Telefonnummern aller durch uns betreuten Patienten und deren Angehörigen.
  • Der Mitarbeiter dokumentiert in dem Leistungsnachweis, der Pflegedokumentation den Ablauf des Einsatzes.
  • Die Rufbereitschaft wird 24 Std. von einem Mitarbeiter gewährleistet.
  • Der Wechsel erfolgt immer um 12 Uhr mittags.
  • Steht dem Mitarbeiter ein freier Tag oder freies Wochenende bevor, übernimmt der nächste Mitarbeiter z.b. vor einem Wochenende die Rufbereitschaft, Freitag ab 12 Uhr mittags.
Nachbereitung:  
  • Nach jedem erfolgten Einsatz dokumentiert die Pflegefachkraft in dem "Tagesbericht : Tätigkeiten während der Rufbereitschaft" und im Übergabebuch folgende Punkte:
    • Name und Adresse des Patienten
    • Zeitpunkt des Eingangs
    • Grund des Hilferufes
    • die Art der geleisteten Hilfe
    • ggf. die vermittelte Hilfe
    • die erbrachte Leistung
    • Dauer des Einsatzes 
  • Ggf. aufgetretene Probleme werden im Team bei einer Fallbesprechung thematisiert.
Dokumente:  
  • Pflegedokumentation
  • Übergabebuch
  • "Tagesbericht : Tätigkeiten während der Rufbereitschaft"
     
Qualifikation / Verantwortlichkeit:   alle Pflegefachkräfte
     
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